Schreyhals 13

Schreyhals 13

Sonntag 09.12.2007 FC Basel 1893 – FC Xamax

Ein zweifelhafter Weg

Fast könnte man meinen, das Wort „Stadionverbot“ habe vor der Lancierung des „Hooligangesetzes“ nicht existiert. Doch weit gefehlt! Beim FCB, wie auch in der restlichen Schweiz, wird diese Art von Bestrafung schon seit Jahren gepflegt. Dabei wurde doch das Hooligangesetz gerade wegen der Möglichkeit, Stadionverbote zu verteilen, von Sicherheitsfachmännern gefordert. Doch was hat sich seit dann verändert? Was hat sich verbessert? Und vor allem, in welchen Punkten hat sich die Handhabung mit Stadionverboten verschlechtert?

Für uns Basler hat sich nicht viel verändert. Bei der Vergabe eines Verbotes wurde bei uns schon immer wenig gezögert. Gerade in der Zeit um den Jahrtausendwechsel, gab es sowohl vom Verein aber auch von Seiten der Polizei immer wieder willkürliche ausgesprochene Stadionverbote. Schon damals wurden Pyromanen herausgepickt ohne juristische Beweise. Schon damals wurde das Stadionverbot als Ersatz zum juristischen Rechtsweg angesehen. Knapp 8 Jahren später hat sich in dieser Vergabepraxis nichts verändert. Im Gegenteil, es hat sich eher verschlimmert. Auf der anderen Seite entsteht ein Raum der Furcht und Angst vor bösen Schlägern und Unmenschen. Dieses Zusammenspiel des Verbandes, Medien und Polizei schafft ein Klima, das Schweizer Fussballfans in die Ecke drängt und sie an Gerechtigkeit zweifeln lässt.

Sinn und Zweck?
Allgemein ist über das Für und Wieder der Stadionverbote zu diskutieren. In den Medien wird es gerade aktuell als „Schlüssel zum Erfolg“ gefeiert. Der Tenor, dass „Chaoten und Kriminelle“ weggesperrt werden und, dass „man die Stadion säubern“ sollten, erstreckt sich über alle Medien im Lande. Dabei ist dieser „Weg“ der Fanbekämpfung einfach blindlings von Deutschland übernommen. Aus den Augen aus dem Sinn. So funktioniert die heutige Fanbekämpfung. Im Wissen oder Unwissen, dass viele „so genannten Fans“ eigentlich unschuldig sind und zu Unrecht ausgeschlossen werden. Wen stört es schon? Das Bild der Fans in der Öffentlichkeit ist gemacht. Jede Person mit einem weiteren Stadionverbot ist eine gute Person! Dabei hätte man doch gerade mit Fanbetreuern, mit einem respektvollen Umgehen untereinander und mit einem gemeinsamen Ziel die grosse Chance einen anderen Weg als jenen stumpfsinnigen der Polizei einzuschlagen. Die Vergangenheit hat gerade in Basel gezeigt, dass man mit Konversation um einiges mehr erreicht, als mit Anschuldigungen und Ausschlüsse. Diesen Weg sollte man einschlagen, weil es einfach eine Selbstlüge wäre den „Angeschuldigten“ das Fansein abzusprechen.

In dubio pro reo?
Was muss man heute angestellt haben, um ein Stadionverbot zu erhalten? Wenig bis sogar gar nichts. Theoretisch gesehen kann jede und jeder ein Stadionverbot auf die Verdachtsbasis, dass er in der Zukunft mal was Unrechtes machen werde, bekommen. Grundsätzlich kann man für alles bestraft werden. Die Handhabung und Anwendung liegt bei den Vereinen, bzw. bei den einzelnen Sicherheitskräften. Und genau diese Sicherheitskräfte sind ein wichtiger Teil des grossen Problems. Eine Aussage eines Security-Mitglieds ist genau so viel Wert wie ein fotographischer Beweis. Dass viele Mitarbeiter der verschiedenen Sicherheitsfirmen aber selber nicht gerade den besten Leumund haben, wird natürlich gerne verschwiegen. Oftmals werden hier Geschichten oder Tatsachen erfunden, um an das Ziel zu kommen (Zum Beispiel einen Schuldigen zu finden für eine brennende Fackel).
Es sind Beispiele die aufhorchen lassen, wie verantwortungslos und gleichgültig vielfach Verantwortungsträger entscheiden. So wurde ein junger FCB-Fan aus der Muttenzerkurve nach dem Spiel Basel – Sion von diesem Herbst von den Stewards beim Ausgang angehalten und der Polizei übergeben. Anschliessend wurde er zu einem Gespräch beim FC Basel eingeladen. Dort wurde ihm mitgeteilt, dass eine Sicherheitsperson ihn identifiziert hätte, wie er eine bengalische Fackel gezündet habe. Obwohl der Angeschuldigte mehrmals bekräftigte, dass er nichts mit der abgebrannten Fackel zu tun hätte und auch kein Fotobeweis vorlag, wurde vom FC Basel ein nationales Stadionverbot beantragt. Zusätzlich wurde der Jugendliche in die Hooligandatenbank des Bundes aufgenommen. Kurze Zeit später fand der Fan ein Foto, das ihn eindeutig entlastete. (Er stand mehrere Meter von der brennenden Fackel entfernt). Mit Hilfe dieses Fotos wurde sein Stadionverbot aufgelöst, seinen Eintrag in der Hooligandatenbank kann man aber nicht mehr rückgängig machen. Genauso wenig wie das von der Polizei eingeleitende Verfahren wegen Verstosses gegen das Sprengstoffgesetz. Am schlimmsten an diesem Fall ist aber die Tatsache, dass die Sicherheitsperson, die ihn identifiziert hatte, wissentlich in Kauf nahm, dass er die falsche Person bestrafen würde. Dieses Verfahren hat sich in der gesamten Schweiz etabliert: Findet man den Täter nicht, sucht man sich an dessen Stelle ein passendes Opfer!
Das nächste Beispiel führt uns zum diesjährigen Auswärtsspiel in Bern. Zu Beginn des Spiels hielt sich ein Berner Zivilpolizist auf der Treppe beim Aufgang zum Basler Fanblock auf, um eventuell Pyromanen zu fotografieren. Dieser Mann war sich wahrscheinlich um seine provokative Stellung bewusst, nahm dies aber bewusst in Kauf. Er wurde danach vom einzigen Basler Capo (Vorsänger) an diesem Spiel verbal gebeten, den Block zu verlassen. Er trug dieser Bitte aber nicht Folge und wurde einige Augenblicke später von anderen FCB-Fans mit geringer Gewalteinwirkung des Sektors verwiesen. Konsequenz ist, dass sich der Zivilbeamte lediglich an den Capo erinnern kann und nun auch behauptet, er wurde von diesem geschlagen. Obwohl dies nachweislich nicht stimmt, hatte der Beschuldigte keine Chance und wird wohl für die nächsten 2 Jahre auf seine grösste Leidenschaft verzichten müssen.
Der letzte Fall kommt aus Aarau. Dort wollte ein Basler das Auswärtsspiel mit Hilfe eines Schiedsrichterausweises seines Freundes besuchen. Normalerweise erhält man mit diesem Ausweis Gratiseintritt in die Fussball-Stadien der Schweiz. Er wurde jedoch am Eingang angehalten, der Polizei übergeben, verhaftet und darf nun die Spiele wegen eines nationalen Stadionverbotes nicht mehr besuchen. Er hätte sich den Eintritt erschleichen wollen. Stellt sich nur die Frage, wie viele der Gratisticketempfänger für den Block B7 im Joggeli tatsächlich SFV-Schiedsrichter sind.

Für eine faire Fanbehandlung – www.fansicht.ch
Wie bereits angedeutet, hat sich die Lage im Vergleich zu früher eher verschlechtert. Logisch gab es damals ebenfalls solch haarsträubende Beispiele, man bekommt aber das Gefühl nicht los, dass gerade im Vorfeld der EM, aber auch mit der Lancierung des Hooligangesetzes, mit vollen Kanonen auf uns Fans geschossen wird. Schweizweit gibt es wöchentlich Meldungen von fragwürdigen Verbotsfällen. Gerade auch wegen dieser Problematik hat sich die Faninitiative Fansicht gegründet. Auf der Internetseite www.fansicht. ch sind die unfairsten Verbotfälle dokumentiert und man kann zudem wichtige und nützliche Tipps rund um Stadionverbote finden.
Auffallend ist auch, dass anscheinend versucht wird, vor der Europameisterschaft so viele „Gewalttäter“ wie möglich auszusortieren. Dieser blinde Aktionismus trifft unschuldige Fans, die zur falschen Zeit am falschen Ort waren.

Stadionverbote als Rechtsweg-Ersatz
Immer häufiger fällt auf, dass die Vergabe eines Verbotes eigentlich dem Rechtsweg vorgreift und auch unabhängig von diesem ausgesprochen werden kann oder nicht. Oft ist es so, dass Vereine und Polizei im Wissen, dass die Beweise nicht für eine Verurteilung in einem juristischen Rechtsweg ausreichen, sich auf das Stadionverbot konzentrieren. Diese Verbote müssen wie erwähnt nicht bewiesen werden. Ein Grossteil der Verfahren (der Grund für ein SV) werden gar nicht erst eröffnet und deshalb juristisch gar nicht mehr verfolgt. Es kommt zum Fall, dass ein Fan vom Gesetz freigesprochen wurde, allerdings 2 Jahre kein Fussballspiel mehr sehen durfte. Diese Ungerechtigkeit gehen immer mehr Verantwortungsträger bewusst ein, da sie ja nichts zu verlieren haben.
Des Weiteren hat man von Deutschland zum Teil die Mentalität übernommen, dass ein Stadionverbot nicht unbedingt eine Bestrafung darstellt, sondern viel mehr eine Prävention. Eine Philosophie, die im juristischen Rechtsweg undenkbar ist, gilt man dort doch so lange als Unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist. Hinzukommend, dass ein Grossteil der verantwortlichen Sicherheitskräften dieser grossen pädagogischen Herausforderungen überhaupt nicht gerecht wird, oder es gar nicht erst will. So hat man dann oft der Fall, dass irgendwelche einschlägig bekannten Schläger auf Seiten des Gesetzes ihre Lügen auftischen und Fans so kriminalisiert werden.
Als unschuldiger Fan bleibt einem nichts anderes übrig, als auf seine Unschuld zu verweisen und auf juristisch verhebende Beweise zu pochen. Es ist darum unglaublich wichtig, dass man nie was zugibt, bevor Fotos oder andere stichhaltige Beweise vorgelegt werden. Vor allem gerade für jüngere Fans gilt, dass man sich auf keinen Fall einschüchtern lassen darf. Sieht die Lage noch so verzwickt aus, beharrt auf eurem Recht und auf eurer Aussage. Vermutlich genauso wichtig ist, dass sich jeder Betroffene anschliessend sofort beim Fanprojekt oder direkt bei bei der „Muttenzerkurve“ meldet. In einigen Fällen hat man durchaus die Chance, sich erfolgreich zu wehren